Wein:Der Aspekt der Süße
Süßer Wein ist eigentlich ausschließlich für den Genuss gedacht. Beim Essen spielt er nur dann eine Rolle, wenn es sich um süße Speisen handelt. Die Süße des Weines muss mit der Speise harmonieren. Will man bei einem Menü zu jeder Speise einen passenden Wein servieren, dann kommt zum Dessert der süße Wein zu seinem Recht. Aber auch bei süßen Hauptspeisen werden süße Weine verwendet.
Halbtrockene Weine kommen öfter zum Einsatz. Für Speisen mit einer leichten Süße kann man diese Weine verwenden. Will man etwa für asiatische Speisen, die süß-sauer gewürzt sind, einen Wein anbieten, dann bieten sich halbtrockene Weine an.
In der Regel wird man zu Speisen trockene Weine verwenden. Sie sollen das Geschmackserlebnis der Speise erhöhen und den Geschmack der Speise in den Vordergrund stellen.
Ein Wein bezeichnet man als trocken, wenn er ganz durch gegoren ist, sich also aller Zucker in Alkohol verwandelt hat. Aber auch Weine mit einer gewissen Restsüße bezeichnet man noch als trocken. Er darf per Gesetz aber nicht mehr als 4 Gramm Zucker pro Liter enthalten, um trocken genannt werden zu dürfen.
Aber auch Weine mit einem Restzuckergehalt bis 9 Gramm pro Liter dürfen noch als trocken bezeichnet werden, wenn sie über ausreichend Säure verfügen. Dies ist eine gesetzliche Festlegung und für den Laien schwer zu verstehen, zumal man trocken gar nicht mit sauer übersetzen kann. Nach dem Gesetz darf ein Wein als trocken bezeichnet werden, wenn er, wie gesagt über nicht mehr als 9 Gramm pro Liter Restzucker verfügt und der Gesamtsäuregehalt des Weins maximal 2 Gramm pro Liter niedriger liegt als der Restzuckergehalt.
Die nächste Stufe wäre die Klassifikation halbtrocken, die allerdings mehr in Deutschland bekannt ist. Und auch hier gilt eine Unterteilung zwischen Restzuckergehalt und Restzuckergehalt minus Säuregehalt. Ein halbtrockener Wein darf in Deutschland maximal 12 g Restzuckergehalt pro Liter enthalten. In Verbindung mit dem Säuregehalt sind es maximal 18 Gramm pro Liter, wenn der Restzuckergehalt den Säuregehalt nicht mehr als 10 Gramm pro Liter übersteigt.
Als lieblich werden Weine eingestuft, die über dem Restzuckergehalt von halbtrockenen Weinen liegen, aber insgesamt keinen höheren Restzuckergehalt als 45 Gramm pro Liter erreichen. Hier spielt der Säuregehalt dann keine Rolle mehr.
Weine jenseits dieses Restzuckergehaltes werden als süß oder edelsüß bezeichnet. In Deutschland findet man diese süßen Weine bei den Weinen mit Prädikat Beerenauslese, Prädikat Trockenbeerenauslese und Prädikat Eiswein