Wein:Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.)
Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) erkennt man durch ein Blick auf das Etikett. Steht als Herkunft eines der Weinbaugebiete Deutschlands auf dem Etikett, handelt es sich um einen Q.b.A.. Diese Kategorisierung der Anbaugebiete ist schon sehr alt. Sie ist festgeschrieben in § 3 des deutschen Weingesetzes. Da in diesen Weinbaugebieten auch Tafelwein hergestellt werden darf steht auf dem Etikett zusätzlich "Qualitätswein" oder sogar Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete".
Ein Qualitätswein muss mindestens 50 Grad Öchsle haben, um sich die Bezeichnung Qualitätswein zu verdienen. Ab 72 Grad Öchsle spricht man dann von einem Qualitätswein mit Prädikat. Ab 72 Grad Öchsle vom Qualitätswein mit Prädikat Kabinett.
Die Trauben, aus denen der Wein gekeltert wird, muss aus diesem einen Anbaugebiet stammen und darf nicht mit anderen Trauben gemischt werden. Weiterhin sind für die bestimmten Anbaugebiete auch nur bestimmte Rebsorten zugelassen. Stammen die Trauben nicht von einer zugelassenen Rebsorte, darf sich der Wein nicht Q.b.A. nennen.