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In der Gastronomie versteht man unter Fruchtmark passierte Früchte, die durch Zusatz von Zucker und Glukosesirup haltbar gemacht werden können.
Im Privathaushalt versteht man unter Fruchtmark ein aus fein zerteilten Früchten hergestellten Obstbrei (passiert oder nicht), z.B. als Ausgangsprodukt für die Marmeladenherstellung.