Wein:Österreichisches Weinrecht
Die Basis des österreichischen Weingesetzes ist das europäische Weinrecht. Österreich hat sich aber seine strikten Eigenheiten bewahrt. Die tragenden Säulen des österreichischen Weingesetzes sind die kontrollierte Herkunft, die Hektarertragsbeschränkung, die Qualitätsstufen und die staatliche Qualitätskontrolle.
Unterschieden wird generell zwischen drei Qualitätsstufen: Tafelwein, Qualitätswein und Prädikatswein. Für die Einreihung in die verschiedenen Kategorien ist der Zuckergehalt des Mostes entscheidend, ausgedrückt in "Klosterneuburger Mostwaage (KMW)". Wichtige Angaben auf dem Etikett sind Herkunft, Sorte, Jahrgang, Qualitätsstufe, Alkoholgehalt, Hinweis auf Zuckergehalt, staatliche Prüfnummer, der Produzent oder Abfüller.
Kontrollierte Herkunft und Hektarertragsbeschränkung: In Österreich gilt für Land-, Qualitäts- und Prädikatswein eine generelle Hektarhöchstertragsmenge von 9.000 Kilogramm Trauben beziehungsweise 6.750 Liter Wein pro Hektar. Wird mehr produziert, muss die gesamte Menge als Tafelwein deklassiert werden. Tafelwein darf nur ohne nähere Herkunftsbezeichnung, ohne Sortenangabe und auch ohne Jahrgangsbezeichnung verkauft werden.
Österreichischer Qualitätswein und österreichischer Prädikatswein sind staatlich doppelt geprüft – weinchemische Analyse und Beurteilung durch ein Verkostergremium. Die staatliche Prüfnummer am Etikett und die rot-weiß-rote Banderole dokumentieren dieses aufwändige Kontroll- und Qualitätssicherungsverfahren.