Kategorie:Weinrecht
Das Weinrecht
Europäisches Weinrecht
Die Europäische Union beinhaltet folgende 17 Weinländer und Appellationen (alphabetisch):
Bulgarien
Deutschland
Deutschland zählt zu den großen Weinanbaunationen der Welt. Auch wenn das Land im Bezug auf den Wein recht weit nördlich liegt, wird hier schon seit sehr langer Zeit Wein angebaut. Dazu hat sich ein auf der Tradition beruhendes Weinrecht entwickelt, das es in dieser Form nur in Deutschland gibt.
Aufgrund der nördlichen Lage haben sich besonders Weißweine in der Welt einen guten Namen gemacht. Aber auch die Rotweine haben besonders in der letzten Zeit immer wieder gute Preise in Sachen Qualität erzielen können. Die Winzer nutzen moderne Verarbeitungsmöglichkeiten in Verbindung mit traditionellen Anbau- und Ausbauformen. Dazu legt man verstärkt wieder Wert darauf, Spitzenweine auszubauen. Die früher bekannteren Massenweine geraten immer mehr in den Hintergrund.
England
Frankreich
- Vin Délimité de Qualité Supérieure
- Vin de Pays
- Vin de Table
- Appellation
- Appellation d'origine contrôlée
Griechenland
- Siehe: Griechisches Weinrecht
Italien
Kroatien
Luxemburg
Österreich
Portugal
Rumänien
Schweiz
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechien
Ungarn
Amerikanisches Weinrecht
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- Qualitätsstufen des Weins (0 K, 21 S)
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