Wein:Amerikanisches Weinrecht
Das US-amerikanische Weinrecht verhält sich zum europäisch/deutschen reziprok: In Europa ist alles verboten, was nicht durch Gesetz erlaubt ist, und in Amerika ist alles erlaubt, was nicht vom Recht ausdrücklich verboten ist.
Das hört sich zunächst etwas verwirrend an. Da der Weinbau in den USA aber noch keine große Tradition hat, kann es auch keine Klassifikation geben, wie es im Bordelais der Fall ist. Hier versucht man, mit den gegebenen Möglichkeiten möglichst gute Weine zu erzeugen und muss sich nicht irgendwelchen gesetzlichen Schranken beugen.
Dass heißt, dass die amerikanischen Winzer noch fast frei von gesetzlichen Einschränkungen sind, sie also mehr oder weniger machen können, was sie wollen. Dabei haben die Vereinigten Staaten im Bezug auf die Weinproduktion nicht den Blick auf die Welt verloren. Im Gegenteil. Man möchte gehobene Weine für den heimischen, aber auch für den europäischen Markt herstellen. Man orientiert sich an der europäischen Qualität und durch die wenigen Schranken, die man zu berücksichtigen hat.
Bei US-amerikanischen Weinen hat man häufig eine hohe Qualität, die man für diesen Preis nicht erwartet hätte, was einfach an der Gelassenheit liegt, wie amerikanische Winzer zu Werke gehen. Eine Probe schadet sicher nicht. Die ganz billigen amerikanischen Weine im Regal lassen. Es handelt sich um Tafelweine, eine Klassifizierung, die es in Amerika nicht gibt. Aus den Etiketten geht in der Regel eine Menge hervor.