Bier:Siegel
In Deutschland müssen Lebensmittelverpackungen versiegelt sein, das heißt, man muss erkennen können, ob ein Verschluss schon einmal geöffnet worden ist oder nicht. Deshalb sind zum Beispiel Kronenkorken, die man einfach mit der Hand abdrehen kann, in Deutschland verboten. Der Kronenkorken muss beim Abmachen zumindest einen deutlich sichtbaren Schaden nehmen. Flaschen mit einem Bügelverschluß werden durch ein Siegel geschützt, das beim Öffnen der Flasche zerrissen wird.
In anderen Ländern ist dies nicht so. Man kann Bierflaschen mit Kronenkorken ganz einfach aufdrehen. Das ist ganz einfach. Man muss den Kronenkorken nur gegen den Uhrzeigersinn drehen.
Beim erstmaligen Öffnen von Flaschenmilch, -sahne oder ähnlichem ist ein deutliches Knacken zu hören, das dadurch entsteht, dass beim Öffnen durch Ausgleich des abfüllseitig erzeugten Unterdrucks in der Flasche der leicht nach innen gezogene Flaschenverschlussdeckel in seine normale Lage zurückspringt.