Bier Diskussion:Siegel

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Hombre Maik, ich bin nicht sicher, ob das stimmt. Jedenfalls ist dieser Artikel ungenau. Drehverschlüsse von Limonaden z.B. müssen auch nicht versiegelt sein, und andere Lebensmittel wie Butter sind in der Regel auch nicht versiegelt. Wenn du eine Verordnung anführst, müsste diese auch genau benannt werden. Sonst lieber weglassen, findet --GraueMaus 15:26, 14. Aug. 2011 (UTC)

Hi Graue Maus! Eine Quelle muss ich auch suchen, bin wie Maik der Meinung, dass Lebensmittelverapckungen so beschaffen sein müssen, dass man ein vorheriges Öffnen erkennen kann. Bei der Limo wird das über den Teil des Verschlusses realisiert, der abgeht und an der Flasche bleibt. Ich such mal. Schöne Grüße -- Niki 16:10, 14. Aug. 2011 (UTC)
Hi Susanne! Die Quelle kenne ich leider auch nicht. Bei den Drehverschlüssen von Limonaden wird glaube ich auch immer unten etwas zerstört. Das ist so ein rundes Teil, der von dem Verschluß getrennt wird. Diese Kronenkorken, die man einfach abdrehen kann, kenne ich aus Deutschland gar nicht. Gruß --Maik 16:28, 14. Aug. 2011 (UTC)
Ich vermute mal stark, dass es am Eichwesen liegt:
§ 6 Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen
(1) Fertigpackungen im Sinne dieses Gesetzes sind Erzeugnisse in Verpackungen
beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und verschlossen werden, wobei
die Menge des darin enthaltenen Erzeugnisses ohne Öffnen oder merkliche Änderung der
Verpackung nicht verändert werden kann.
Dazu kommt dann noch die FertigPackV. Schönen Abend noch -- Niki 16:38, 14. Aug. 2011 (UTC)

Gute Ergänzungen, die als Hinweis vielleicht in den Artikel übernommen werden sollten. Mit der Limo habt ihr recht: beim Aufdrehen bleibt immer ein Teil des Verschlusses an der Flasche hängen. So schlecht beobachtet man! Nix für ungut, --GraueMaus 19:15, 16. Aug. 2011 (UTC)