Wein:Deutsches Weinrecht
Anders als beispielsweise in Frankreich, wo bestimmte Lagen eine bestimmte Appellation, gibt es in Deutschland Großlagen, die oftmals die Anbauflächen mehrerer Gemeinden umfassen. Ein Name der Großlage sagt also zunächst einmal nichts über die Qualität des Weines aus. Der Hintergrund ist, dass nach dem zweiten Weltkrieg versucht wurde, die Weinproduktion in Deutschland anzukurbeln. Man versuchte die Qualitäten einer Anbaufläche auf eine benachbarte zu übertragen, indem man sie zusammenführte und den Wein unter dem Namen der hochwertigeren Lage vertrieb.
Das sich die Qualitätsabstufungen durch diese Politik immer mehr verwischten, schuf man ein bis heute gültiges Modell von Prädikatsweinen. Aber trotz dieser Abstufungen wird deutschen Wein nachgesagt, dass man, um die Verkaufszahlen und Preise in die Höhe zu treiben, die produzierten Weine aufwertet.
Die Qualitätsabstufungen in Deutschland:
Tatsächlich machen die Tafel- und Landweine nur einen kleinen Teil des in Deutschland produzierten Weines aus. Diese Weine können zudem mit einem Prädikat versehen sein. Dieses Prädikat ist abhängig von dem Mostgewicht (Öchsle). Dabei ist nur das natürliche Mostgewicht entscheidend. Weine dürfen nicht angereichert werden.
Die Prädikate sind:
- Prädikat:Kabinett (70-80 Grad Öchsle)
- Prädikat:Spätlese (bis 90 Grad Öchsle)
- Prädikat:Auslese (bis 125 Grad Öchsle)
- Prädikat:Beerenauslese (bis 150 Grad Öchsle)
- Prädikat:Trockenbeerenauslese (über 150 Grad Öchsle)
- Eiswein