Wein:Spanisches Weinrecht
Das spanische Weinrecht ist im Jahr 2003 modernisiert worden. Man möchte die kleinen Winzer stärken, die hochwertige Weine produzieren und weniger Massenwein produzieren. So bekamen zum Beispiel Einzellagen die Möglichkeit, diese Tatsache auch kontrolliert kenntlich zu machen.
Insgesamt ist das Qualitätssystem in Spanien ähnlich den anderen Systemen in Europa aufgebaut.
Klassifizierungen[Quelltext bearbeiten]
- Vino común oder Vino corriente: Einfacher Wein ohne Besonderheiten
- Vino de Mesa ist vergleichbar mit dem deutschen Tafelwein. Es handelt sich um einfache Massenweine. Das Etikett des Weines darf keine Bezeichnung der Rebsorte, des Jahrgangs und der Region, aus der er stammt, enthalten. Er muss lediglich aus Spanien stammen.
Vino de la Tierra ist vergleichbar mit dem deutschen Landwein. Diese Weine stammen aus festgelegten Regionen, von denen es zur Zeit (2012) 46 gibt. Das Etikett enthält die Herkunft des Weines, den Jahrgang und die Rebsorte.
Mit dem Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) sind die Weine mit der kontrollierten Herkunftsbezeichnung D.O. (Denominación de Origen) zu vergleichen. Im Augenblick sind es 64 Gebiete, die diese Qualitätsbezeichnung tragen können. In den Weinanbaugebieten Priorat und Rioja wird dieses Qualitätssymbol durch die Bezeichnung D.O.Ca. (Denominación de Origen Calificada). Die höchste Kategorie in Spanien, vergleichbar mit den „Crus“ in Frankreich, sind die Einzellagen, die es nach der Erneuerung des Weingesetzes zulässig sind. Es sind aber noch nicht sehr viele Lagen in diese Kategorie aufgenommen worden. Es ist alles noch in den Anfängen.
Unter den Weinen der kontrollierten Herkunftsgebiete gibt es weitere Qualitätsmerkmale, die sich anders als in Deutschland auf die Lagerung beziehen. Diese Bezeichnungen sind oftmals dem Rückenetikett zu entnehmen.
Cosecha: Diese Weine haben zwar eine gewisse Lagerzeit im Fass und in der Flasche hinter sich, erfüllen aber noch nicht die höher gesteckten Zeiten der besseren Qualitäten.
Vino Joven: Wein, der nicht in Holzfässern gelagert wurde. Dieses Prädikat ist noch nicht rechtlich festgelegt.
Semi-Crianza oder Crianza Corta ist auch ein nicht gesetzlich festgelegter Begriff. So bezeichnet man Weine, die zwar im Holzfass gelagert wurden, aber nicht lange genug für die geschützte Bezeichnung Crianza.
Die nächste offizielle Qualitätsstufe ist der Crianza: Diese Weine müssen mindestens 24 Monate gelagert worden sein, davon mindestens 6 Monate im Holzfass. Es gibt einige Weinanbaugebiete mit Ausnahmen: In Rioja, Ribera del Duero und Penedès müssen Weine dieser Qualitätsbezeichnung 12 Monate im Holzfass und 12 Monate in der Flasche gereift sein.
Der Reserva ist mindestens ein Jahr im Holzfass und zwei Jahre in der Flasche gereift.
Der Gran Reserva mindestens zwei Jahre im Fass und drei Jahre in der Flasche.
Kritik[Quelltext bearbeiten]
Die Qualitätsstufen Crianza, Reserva und Gran Reserva sagen leider oftmals nicht viel über die Qualität des Weines aus, da allein die Lagerzeit berücksichtigt wird. Hat man jedoch einen mäßigen Wein, so wird er durch dir Lagerung in Fässern auch nicht besser werden. Die Fässer sind nach fünf Jahren im Gebrauch zudem nicht mehr fördernd, weil ihr eigenes Tannin aufgebraucht ist. Außerdem könnten Winzer versucht sein Überkapazitäten einfach noch ein oder zwei Jahre liegen zu lassen um sie dann teurer zu verkaufen, was in der Praxis tatsächlich auch passiert.
So lässt sich auch erklären, warum es Gran Reservas schon für zwei Euro im Discounter gibt. Davon sollte man besser die Finger lassen und etwas mehr Geld in einen vernünftigen Crianza investieren. Ein guter Reserva wird kaum unter 6–7 Euro zu haben sein und für einen Gran Reserva muss man natürlich nochmal etwas drauflegen. Die Lagerzeit und insbesondere die Barrique kosten halt leider recht viel Geld.