Wein:Italienisches Weinrecht
Das italienische Weinrecht ist schon sehr alt. Aber als Gesetz gibt es es erst seit 1963. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde festgeschrieben, wie sich ein italienischer Winzer zu verhalten hat, wenn er für seinen Wein ein Qualitätssiegel bekommen will und wie er seinen Wein auszubauen hat, wenn er einen bestimmten Namen tragen soll. Dabei nahm man sich das französische Weinrecht als Vorbild. Man erkennt das schnell an den Qualitätssiegeln und an den Schwerpunkten, die das italienische Weinrecht setzt. So ist die Herkunft des Weines der wichtigste Bestandteil des Weinrechts. Mit der Herkunft wird der Name bestimmt und die Herkunft ist auch oberhalb von der jeweiligen Gestaltung des Weines und auch sein Jahrgang angesiedelt. Man verzichtete allerdings auf die genaue Klassifizierung der einzelnen Weingüter, wie es in Frankreich bekannt ist, wo das einzelne Weingut ein wichtiger Qualitätsbestandteil der Qualitätsbezeichnung ist.
Das italienische Weinrecht hatte bei seinem Inkrafttreten eine ganze Menge Gegner. Die Winzer sahen sich in ihrer Freiheit beschnitten, Weine auszubauen, wie sie es für richtig hielten und vor allem, dass sie es mit der alten Ausbauform nicht in der Lage waren, Qualitätssiegel zu erhalten. Noch heute lehnen viele Weinproduzenten dieses Gesetz ab und bauen ihren Wein so aus, wie sie es gewohnt waren und verzichten so auch auf die Qualitätsbezeichnungen. Das ist vor allem der Fall, wenn es sich um die regionale Verbreitung der verwendeten Weinreben handelt. Hier nimmt man lieber, was der Markt an guten Weinreben bietet und stellt sich immer noch nicht auf die regionalisierte Einstufung ein.
Das italienische Weinrecht unterscheidet vier Klassifiziereungen:
- Vino da tavola (Tafelwein, oder neuerdings Wein).
- IGT (Indicazione Geografica Tipica)
- DOC (Denominazione di origine controllata)
- DOCG (Denominazione di Origine Controllata e Garantita)
- Riserva
- Superiore
- Classico