Wein:Weinanbauzone
Die "Verordnung (EWG) Nr. 1387/70 des Rates vom 13. Juli 1970 zur Abgrenzung der Weinbauzonen der Gemeinschaft" teilt alle Weinanbaugebiete der Europäischen Union nach klimatischen und anderen Verhältnissen (Breitengrad, Höhenlage, Niederschlagsverhältnisse, Sonneneinstrahlung, und Temperatur) in ursprünglich fünf, inzwischen insgesamt acht Weinanbauzonen auf. Nach 1970 wurden die Anbauzonen stufenweise erweitert.
- Hauptzone A: Die kühlste Zone: Die deutschen Weinanbaugebiete in Baden-Württemberg (mit Ausnahme der Regierungsbezirke Nordbaden und Südbaden), Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland, Luxemburg, Belgien, Niederlande, Britische Inseln einschließlich Nordirland, Dänemark und Schweden
- Hauptzone B: Nächstwärmere Zone: Baden, Elsass, Lothringen, Champagne, Jura, Savoie (Savoyen) und Loire-Tal (IGP)
- Hauptzone C: Die wärmste Zone:
- Subzone C Ia: Bordelais, Burgund (AOC), Provence, Rhône-Tal, Südwest, einige Gebiete im nördlichen Spanien und ein Großteil der Regionen in Portugal.
- Subzone C Ib: ein kleiner Teil der nördlichen Anbaugebiete Italiens.
- Subzone C II: Languedoc-Roussillon und die meisten der nördlichen Gebiete Italiens und Spaniens.
- Subzone C IIIa: die kühleren Teile der Anbaugebiete Griechenlands
- Subzone C IIIb: französische Flächen am Mittelmeer und Korsika, Süditalien und Spanien, die wärmsten Gebiete Portugals und der überwiegende Teil Griechenlands.
Auf dem amerikanischen Kontinent gibt es nur im Weinanbaugebiet Kalifornien eine ähnlich genaue Einteilung in verschiedene Klimazonen.
Die Winzer in den betroffenen Gebieten müssen unterschiedliche Vorschriften beachten hinsichtlich Mostgewicht, Anreicherung und Säuern, bzw. Entsäuern des Weines.
Es gibt Bestrebungen, die Einteilung auf drei Zonen, Süd, Mitte und Nord, zu vereinfachen. Dabei werden die Mindestanforderungen an den Wein in der nördlichen Zone voraussichtlich erhöht.