Wein:Weinanbauzone

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Die "Verordnung (EWG) Nr. 1387/70 des Rates vom 13. Juli 1970 zur Abgrenzung der Weinbauzonen der Gemeinschaft" teilt alle Weinanbaugebiete der Europäischen Union nach klimatischen und anderen Verhältnissen (Breitengrad, Höhenlage, Niederschlagsverhältnisse, Sonneneinstrahlung, und Temperatur) in ursprünglich fünf, inzwischen insgesamt acht Weinanbauzonen auf. Nach 1970 wurden die Anbauzonen stufenweise erweitert.

Auf dem amerikanischen Kontinent gibt es nur im Weinanbaugebiet Kalifornien eine ähnlich genaue Einteilung in verschiedene Klimazonen.

Die Winzer in den betroffenen Gebieten müssen unterschiedliche Vorschriften beachten hinsichtlich Mostgewicht, Anreicherung und Säuern, bzw. Entsäuern des Weines.

Es gibt Bestrebungen, die Einteilung auf drei Zonen, Süd, Mitte und Nord, zu vereinfachen. Dabei werden die Mindestanforderungen an den Wein in der nördlichen Zone voraussichtlich erhöht.