Branntweine bilden eine der beiden Unterkategorien der Spirituosen. Hierzu gehören alle jene direkten Brennereierzeugnisse, die nach der Rektifikation nötigenfalls noch mit Wasser auf Trinkstärke herabgesetzt und in den meisten Fällen eine gewisse Lagerzeit durchgemacht, mitunter auch gewisse kleine aromagebende oder abrundende Zusätze erhalten haben. Hinzu kommen Produkte, die aus hochprozentigem Industriesprit, Wasser und bestimmten Aromastoffen bestehen, die dem Getränk zusammen mit geringen (!) Mengen von Zucker oder Extraktstoffen seine charakteristische Eigenart verleihen.
Der Gesetzgeber versteht darunter seit dem Branntweinmonopolgesetz von 1922 zum menschlichen Genuss bestimmte Branntweine. Das Etikett muss genau ausweisen, welchen Alkoholgehalt das Getränk beinhaltet und ob es im Inland (Deutsches Erzeugnis) oder im Ausland (Ausländisches Erzeugnis) hergestellt wurde. Das gleiche Gesetz bestimmt, dass Arrak, Rum und Obstbrandwein und Verschnitte davon sowie Steinhäger mindestens 38% Vol. Alkohol beinhalten müssen.
Für alle Spirituosen mit der Endung -brand, -brannt, -brandt oder -brant darf nur Alkohol aus Korn, Wein oder Obst verwendet werden. Der Alkoholgehalt muss mindestens 38% Vol. betragen. Die Branntweinarten werden nach den Rohstoffen unterschieden, aus denen sie hergestellt werden; viele Sorten haben allerdings mit Wein nichts mehr zu tun. Werden Alkohole verschiedener Herkunft zugemischt, wird von Verschnitt gesprochen.
Weitere Unterkategorien bilden
- Weindestillate und Weinbrände mit
- Weinbrandverschnitt
- Franzbranntwein: Dieser franz(ösische) Branntwein gilt heute nicht mehr als Getränk, sondern als Branntwein zum Einreiben, um die Hautdurchblutung anzuregen. Er hat einen Alkoholgehalt von ca. 50 % und enthält zur Aromatisierung Kampfer, Menthol u. dgl. In Österreich versteht man unter Franzbranntwein einen wasserhellen Verschnitt von jungem Weindestillat, das das weinige Aroma des Ausgangsproduktes noch deutlich erkennen lässt.
- Tresterbranntweine: kurz Trester, werden aus den Traubenresten der Weinherstellung (Maische) hergestellt.
- Bekannte Tresterbrände sind
- der französische Marc, z. B. Marc de Champagne
- der kretische Rakí
- der italienische Grappa.
- der österreichische Trebern, auch Trebener
- der mazedonische Tsipouro
- der sardische Filu ’e ferru
- der galizische Orujo
- der ungarische Törkölypálinka
- der georgische Tschatscha
- der zyprische Zivania
- Besonders geeignet für die Produktion sind die Pressrückstände von Süßweinen, da diese einen hohen unvergorenen Zuckergehalt aufweisen.
- Bekannte Tresterbrände sind
- Hefebranntwein
- Weinhefeöl
- Rum und Arrak
- Obstbranntweine
- Kirschwasser
- Marascasprit
- Steinobstbranntweine (Pflaumen, Zwetschgen, Mirabellen, Aprikosen, Pfirsiche, Schlehen, Zibarten, Prünellen)
- Kernobstbranntweine (Äpfel und Birnen)
- Beerenbranntweine
- Geiste
- Topinamburbranntwein, ein Branntwein aus der Topinamburwurzel, die in Mittelamerika angebaut wird.
- Enzian: ein aus der Enzianwurzel gewonnener Branntwein, gilt als wertvoller Magenbranntwein. Er kommt mit 45 bis 50 % Alkoholgehalt in den Handel. Aromatische, färbende oder abrundende Zusätze sind nicht erlaubt.
- Kornbranntweine und andere Getreidebranntweine (außer Whisky)
- Whisky
- Genever
- Sonstige ausländische Spezialbranntweine
- Branntweine auf Spritgrundlage
- Wodka und ähnliche
- Aromatisierte Trinkbranntweine
- Aquavit (Malteserkreuz, Bommerlunder)
- Wacholderbranntwein
- Steinhäger
- Anis- und Fenchelbranntweine
- Breslauer, Cottbuser, Münsterländer, Nordhäuser, Richtenberger Branntweine
- Kräutergeister
- Goldbranntweine
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- Weindestillate und Weinbrände (0 K, 3 S, 6 D)
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