Wissen:Herkunftsbezeichnung

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Geschützte Ursprungsbezeichnung
Geschützte geografische Angabe
Garantiert traditionelle Spezialität

Je nach Eigenschaft können regionale Produkte in der Europäischen Union als Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), Geschützte geografische Angabe (g.g.A.) oder Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S) im Register der EU eingetragen und damit vor Nachahmung geschützt werden. Das G.t.S.-Logo sagt allerdings nichts über die Herkunft des Produktes aus, außer dem Land, in dem es gültig ist. Die Verwendung des G.t.S.-Gemeinschaftszeichens wird geregelt nach der Verordnung (EWG) Nr. 1848/1993
(Die zugrunde liegende Verordnung (EWG) für die beiden anderen Gemeinschaftszeichen 2081/1992 wurde in den Jahren 2006 (Verordnung (EG) Nr. 510/2006) und 2012 (Verordnung (EU) Nr. 1151/2012) dann nochmals modifiziert und erweitert.)

Nationale Ebenen[Quelltext bearbeiten]

Nationalstaatliche Siegel gab es für ausgesuchte Lebensmittel bereits früher in Frankreich und der Schweiz (AOC-Siegel), in Italien und Portugal (DOP-, DOC- und DOCG-Siegel) und Österreich (DAC-Siegel). Die beiden letztgenannten Siegel werden allerdings nur an Weine/Weinanbaugebiete vergeben.

Im Jahre 1951 verabschiedeten die Vertreter der sieben Länder Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, Norwegen, Schweden und Schweiz die Konvention von Stresa (ein kleiner Ort am Lago Maggiore) die erste internationale Vereinbarung über Käsenamen.

In Italien wird das Siegel vergeben und kontrolliert vom Ministero delle politiche Agricole Alimentari e Forestali.

Der 16-seitige Text der Verordnung (EG) Nr. 1898/2006 der Kommission vom 14. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel ist hier nachzulesen.

Qualitätsstufen[Quelltext bearbeiten]

Drei Stufen des EU-Gemeinschaftszeichens, bei denen die Strenge schrittweise abnimmt, benennt die zuständige EU-Kommission:

Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)[Quelltext bearbeiten]

  • Die Geschützte Ursprungsbezeichnung besagt, dass Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Produkts in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen. Beispiele:
    • Parmaschinken: Er muss nach neueren Urteilen sogar in der Region Parma geschnitten werden.
    • Feta- und Manouri-Käse aus Griechenland
    • alle italienischen DOP-Käse und andere DOP-Produkte
    • AOC-Produkte wie (Schweizer) Käse, Weine und Champagner aus Frankreich, wobei AOC für Appellation d'Origine Contrôlée steht (Kontrollierte Herkunft)
    • allgemein verschiedene Weine, Oliven, Schinken, Würste und sogar einige regionale Brot-Sorten.
  • Die Geschützte Ursprungsbezeichnung hat in den verschiedenen Sprachen folgende Ausdrücke:
englisch: protected designation of origin (PDO)
französisch: appellation d'origine protégée (AOP)
griechisch: προστατευόμενη ονομασία προέλευσης (ΠΟΠ)
italienisch: denominazione di origine protetta (DOP)
polnisch: chroniona nazwa pochodzenia (CNP)
portugiesisch: denominação de origem protegida (DOP)
spanisch denominación de origen protegida (DOP)

Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)[Quelltext bearbeiten]

Gesetzliche Grundlage: Verordnung (EG) Nr. 510/2006 vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.

  • Für die Vergabe des Siegels für Geschützte geografische Angabe (g.g.A.) genügt es, wenn eine der drei Herstellungsstufen (Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung) in einem bestimmten Herkunftsgebiet stattfand.
  • Auch die Geschützte geografische Angabe hat in den verschiedenen Sprachen jeweils eigene Ausdrücke:
englisch: protected geographical indication (PGI)
französisch: indication géographique protégée (IGP)
griechisch: προστατευόμενη γεωγραφική ένδειξη (ΠΓΕ)
italienisch: indicazione geografica protetta (IGP)
polnisch: chronione oznaczenie geograficzne (COG)
portugiesisch: indicação geográfica protegida (IGP)
spanisch: indicación geográfica protegida (IGP)
slowakisch: chránené zemepisné označenie (CZO)
ungarisch: oltalom alatt állo földrajzi jelzés (OFJ)
tschechisch: chráněné zeměpisné označeni (CZO)

Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)[Quelltext bearbeiten]

  • Die Garantiert traditionelle Spezialität bezeichnet nur eine traditionelle Zusammensetzung oder ein traditionelles Herstellungsverfahren des Produkts ohne Rücksicht auf seine geografische Herkunft. Beispiele (in Deutschland wurde dieses Prädikat noch nicht vergeben): Mozzarella-Käse, Serrano-Schinken
  • Der Ausdruck in anderen Sprachen:
englisch: traditional speciality guaranteed (TSG)
französisch: spécialité traditionnelle garantie (STG)
griechisch: εγγυημένο παραδοσιακό ιδιότυπο προϊόν (ΕΠΙΠ) (früher: ειδικό παραδοσιακό προϊόν εγγυημένο (ΕΠΠΕ))
italienisch: specialità tradizionale garantita (STG)
polnisch: gwarantowana tradycyjna specjalność (GTS)
spanisch: especialidad tradicional garantizada (ETG)
tschechisch: zaručená tradiční specialita (ZTS)
ungarisch: hagyományos különleges termék (HKT)
slowakisch: zaručená tradičná špecialita (ZTS)

Produkte[Quelltext bearbeiten]

Bisher (2015) sind etwa 1000 Produkte aus 27 EU-Mitgliedsländern im Verzeichnis registriert, davon 117 Produkte aus Deutschland.

Dazu gehören:

G.U.-Produkte[Quelltext bearbeiten]

Frisches Fleisch[Quelltext bearbeiten]

Käse[Quelltext bearbeiten]

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet[Quelltext bearbeiten]

Wein[Quelltext bearbeiten]

G.g.A.-Produkte[Quelltext bearbeiten]

Frischfleisch[Quelltext bearbeiten]

Fleischerzeugnisse[Quelltext bearbeiten]

Käse[Quelltext bearbeiten]

Fett[Quelltext bearbeiten]

Obst, Gemüse und Getreide[Quelltext bearbeiten]

Fisch, Weich- und Schalentiere sowie Erzeugnisse hieraus[Quelltext bearbeiten]

Andere Produkte[Quelltext bearbeiten]

Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren oder Kleingebäck, und Teige[Quelltext bearbeiten]

Biere[Quelltext bearbeiten]

Weine[Quelltext bearbeiten]

Spirituosen[Quelltext bearbeiten]